Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Bross AG basiert auf den nachfolgenden Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Bross AG und dem Kunden, soweit weder Spezialreglemente der Bross AG noch gesonderte Vereinbarungen gelten. Spezialreglemente und gesonderte Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Abreden haben keine Verpflichtungen der Bross AG zur Folge. Aufträge (Warenbestellungen), die auf Bestellformularen des Kunden eingehen und die Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen enthalten, werden nur unter der Bedingung angenommen, dass – ungeachtet solcher Regelungen – das Vertragsverhältnis ausschliesslich aufgrund der Bedingungen der Bross AG geregelt bleibt. Durch die Annahme und Erfüllung eines solchen Auftrages mit anderen Klauseln werden weder Haftung noch sonstige Verpflichtungen der Bross AG, wie sie in diesen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, in irgendeiner Weise verändert, erweitert oder eingeschränkt.
Offerten der Bross AG sind jeweils 30 Tage ab Ausstellungsdatum bzw. – falls dies vorher eintrifft – bis zum Ablauf des der Offerte zugrunde liegenden Vertrages gültig. Katalogpreise sowie Katalognummern sind freibleibend.
Bei den Preisen der Bross AG handelt es sich um Barpreise in Schweizer Franken. Zahlbar ist bei Auftragsbestellung (zwei Drittel) bei Lieferung der letzte Drittel. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MWST). Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage vor Auftragserteilung respektive Lieferung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist willigt der Kunde ein, dass die Bross AG einen Verzugszins von 10% geltend machen kann. Abzüge und Skonti werden nicht anerkannt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gilt gemäss Art. 214 Abs. 3 OR als vereinbart, dass die Bross AG jederzeit zurücktreten und die gelieferte Ware herausverlangen kann. Die Kosten für die Rücknahme der Ware gehen zu Lasten des Kunden.
Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für die Bross AG unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zu Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen. Bei Lieferverzug um mehr als das Doppelte des angegebenen Liefertermins, mindestens jedoch um mehr als 180 Tage, sind beide Parteien berechtigt, unter Verzicht auf jegliche Ansprüche aus dem Vertrag zurückzutreten.
In Fällen, in denen der Kunde weniger als 75 Tage vor dem festgelegten Lieferdatum Bestellungen ändert oder storniert, kann die Bross AG von Kunden eine Entschädigung von bis zu 5% des Listenpreises der von der Änderung oder Stornierung betroffenen Produkte sowie Ersatz eines allfälligen Schadens verlangen. Storniert der Kunde Bestellungen von Spezialprodukten, kann die Bross AG den Ersatz des Schadens unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung verlangen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, so behält sich die Bross AG Preisänderungen vor.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde genügend Helfer für das Abladen zur Verfügung zu stellen, ansonsten Mehrkosten in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde hat innerhalb von 7 (sieben) Tagen seit Abnahme allfällige Mängel mit eingeschriebenem Brief schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als abgenommen.
Die Bross AG garantiert für einwandfreie Qualität ihrer Waren. Auf die Fabrikationsbereite der Ware ist vom Kunden eine Massdifferenz von 3%, maximal 5 cm zu tolerieren. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen (zum Muster, zwischen einzelnen Rollen oder innerhalb der Rolle) der Qualität, Struktur, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs gelten nicht als Mängel. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass auf dem Tennisbelag nur mit gereinigten Tennisschuhen gespielt wird. Er verpflichtet sich weiter für eine fachgerechte Reinigung. Sollten sich bei der zweckbestimmten Benutzung des Tennisbelages innerhalb von 5 (fünf) Jahren ab Abnahme Mängel zeigen, so sind sie unverzüglich mit eingeschriebenem Brief schriftlich, unter genauer Angabe der Mängel, geltend zu machen. Der Bross AG ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Die Bross AG entscheidet, ob die Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder durch Ersatz erfolgen soll. Strukturveränderungen der Oberfläche des Tennisbelages sind materialbedingt und von jeglicher Garantie ausgenommen. Ebenso werden geringfügige Farbabweichungen vom Muster nicht als Mangel anerkannt. Werden Nachbesserungen durch den Kunden eigenmächtig und ohne vorherige Rücksprache mit der Bross AG vorgenommen, so lehnt die Bross AG jegliche Garantieverpflichtung ab. Für Nachbesserungen im Auftrag der Bross AG hat der Kunde eine schriftliche Aufstellung über Zeit- und Materialaufwand vorzunehmen. Arbeiten nach Regie des Kunden werden nicht akzeptiert. Eine Minderung des Kaufpreises aufgrund auftretender Mängel steht dem Kunden nicht zu. Ohne das eingelegte „Bross Logo“ lehnt die Bross AG jegliche Garantie ab.
Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen die Bross AG sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie direkte oder indirekte Schäden. Dies gilt nicht, wo gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die Bross AG haftet ebenfalls nicht für Schäden, die aufgrund falscher Handhabung, unfachgemässer Verlegung der Ware durch Dritte oder aufgrund von falschen Instruktionen von nicht durch die Bross AG ermächtigten Personen vorgenommen wurden. Ebenfalls haftet die Bross AG nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Bross AG. Die Bross AG behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Bross AG haftet bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Transportgefahr auf den Kunden über.
Soweit die Bross AG für die Abfuhr und Entsorgung von Material besorgt ist oder hierfür die entsprechenden Vorrichtungen, wie Mulden etc. zur Verfügung stellt, sind die Kosten vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen.
Die aus der Benutzung von Telefon, Post, Telex, Telefax, Telegraf, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Beförderungsarten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schäden bei der Bross AG oder dem Kunden trägt der Kunde, sofern die Bross AG die geschäftsübliche Sorgfalt walten liess.
Einzig die Forderungen von Bross AG sind jederzeit abtretbar.
Alle Rechtsbeziehungen der Bross AG mit dem Kunden unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht (unter Ausschluss von Weiterverweisungen aufgrund internationalen Privatrechts). Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Bross AG. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren und Spezialdomizil ist der jeweilige Sitz der Bross AG.
Der Kunde nimmt mit schriftlicher Auftragserteilung von der Wirksamkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bross AG Kenntnis und erkennt sie als verbindlich an.